Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie schnelle Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu unseren Dienstleistungen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann kann bei meinem Auto Android Auto / Apple CarPlay freigeschaltet werden?
Grundsätzlich ist eine Freischaltung bei vielen Fahrzeugmodellen ab dem Baujahr ca. 2015 möglich, abhängig vom verbauten Infotainment- bzw. Navigationssystem:
  • MHI2-Geräte: Eine Freischaltung ist hier generell möglich.
  • MST2-Geräte: Grundsätzlich ist ein verbautes Navigationssystem erforderlich.
    Ausnahme bei VW: Geräte, deren Version auf „D“ endet und die App-Connect-Kachel haben, gehen auch ohne Navi.
    Ausnahme Seat: Mit Virtual Cockpit ist die Freischaltung hier ausgeschlossen (nur beim Vertragspartner möglich).
  • Mh2P-Geräte: Aktivierung problemlos. Für Android Auto ist eine physische USB-Datenbuchse zwingend notwendig, Apple CarPlay funktioniert hier auch kabellos.
  • MIB3-Geräte (MPR3, MHI3, MOI3):
    • Audi: Bei Modellen der MEBevo-Plattform (z. B. A4, A6) möglich, bei der MQB-Plattform nicht.
    • VW / Škoda: Möglich bei Versionen MOI3_EU_VWMQB bzw. MOI_EU_SKMQB.
    • Seat & Cupra: Eine Freischaltung ist hier leider nicht möglich.
Ist bei meinem Fahrzeug alles möglich, was in der Liste steht?

Nicht unbedingt. Das ist immer von der individuell verbauten Ausstattung sowie den installierten Softwareständen deines Fahrzeugs abhängig. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

Kann man die dynamischen (wischenden) Blinker codieren?

In der Regel nicht. Ein Sonderfall ist hier Audi bei Modellen der MLBevo-Gruppe (A4, Q5, A6 etc) der Baujahre 2020-2023. Wenn dies über den App-Shop des Fahrzeugs möglich ist, können wir das auch freischalten.

Was passiert mit meiner Fahrzeuggarantie?

Uns ist bisher kein Fall – auch nicht aus Foren oder dem Netz – bekannt, bei dem aufgrund einer reinen Codierung die Garantie verweigert wurde.

Kann man die Codierungen wieder rückgängig machen?

Selbstverständlich! Jede vorgenommene Codierung kann jederzeit und problemlos wieder auf den Werkszustand zurückgesetzt werden.

Ich muss in die Werkstatt und es wird ein Update gemacht – sind die Codierungen dann weg?

Wenn die Werkstatt einen sogenannten Soll-/Ist-Abgleich durchführt, werden die Werte des betroffenen Steuergeräts auf den Werkszustand zurückgesetzt. Das betrifft aber nur das Steuergerät, das tatsächlich aktualisiert wurde (wird z. B. das Kombiinstrument geupdatet, ist danach lediglich der Zeigertest weg).

Ich (oder ein anderer Codierer) hat etwas verstellt. Könnt ihr helfen?

Klar, gar kein Problem! Wir retten auch verstellte Steuergeräte – selbst knifflige Fälle wie das berüchtigte „Byte 18“ auf der PQ35-Plattform (Golf 6 etc.) bekommen wir wieder hin.

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