- MHI2-Geräte: Eine Freischaltung ist hier generell möglich.
- MST2-Geräte: Grundsätzlich ist ein verbautes Navigationssystem erforderlich.
Ausnahme bei VW: Geräte, deren Version auf „D“ endet und die App-Connect-Kachel haben, gehen auch ohne Navi.
Ausnahme Seat: Mit Virtual Cockpit ist die Freischaltung hier ausgeschlossen (nur beim Vertragspartner möglich). - Mh2P-Geräte: Aktivierung problemlos. Für Android Auto ist eine physische USB-Datenbuchse zwingend notwendig, Apple CarPlay funktioniert hier auch kabellos.
- MIB3-Geräte (MPR3, MHI3, MOI3):
- Audi: Bei Modellen der MEBevo-Plattform (z. B. A4, A6) möglich, bei der MQB-Plattform nicht.
- VW / Škoda: Möglich bei Versionen
MOI3_EU_VWMQBbzw.MOI_EU_SKMQB. - Seat & Cupra: Eine Freischaltung ist hier leider nicht möglich.
Nicht unbedingt. Das ist immer von der individuell verbauten Ausstattung sowie den installierten Softwareständen deines Fahrzeugs abhängig. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.
In der Regel nicht. Ein Sonderfall ist hier Audi bei Modellen der MLBevo-Gruppe (A4, Q5, A6 etc) der Baujahre 2020-2023. Wenn dies über den App-Shop des Fahrzeugs möglich ist, können wir das auch freischalten.
Uns ist bisher kein Fall – auch nicht aus Foren oder dem Netz – bekannt, bei dem aufgrund einer reinen Codierung die Garantie verweigert wurde.
Selbstverständlich! Jede vorgenommene Codierung kann jederzeit und problemlos wieder auf den Werkszustand zurückgesetzt werden.
Wenn die Werkstatt einen sogenannten Soll-/Ist-Abgleich durchführt, werden die Werte des betroffenen Steuergeräts auf den Werkszustand zurückgesetzt. Das betrifft aber nur das Steuergerät, das tatsächlich aktualisiert wurde (wird z. B. das Kombiinstrument geupdatet, ist danach lediglich der Zeigertest weg).
Klar, gar kein Problem! Wir retten auch verstellte Steuergeräte – selbst knifflige Fälle wie das berüchtigte „Byte 18“ auf der PQ35-Plattform (Golf 6 etc.) bekommen wir wieder hin.